Der Förderantrag

Allgemeine Hinweise

  1. Gefördert werden ausschließlich Projekte bzw. Institutionen im Erzbistum Paderborn.
  2. Es findet keine Förderung von Einzelpersonen statt.
  3. Empfänger der Stiftungsmittel sind: a) der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. und die Orts- und Kreiscaritasverbände im Erzbistum Paderborn; b) die anerkannten Fachverbände nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Caritasverbandes; c) die angeschlossenen Mitglieder des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. und d) die caritativen Rechtsträger in der Erzdiözese Paderborn.
  4. Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen haben, können nicht bezuschusst werden.
  5. Der Antragsteller hat Eigenmittel zur beantragten Maßnahme in angemessener Höhe aufzubringen.
  6. Eine Förderung ist maximal bis zu einer Laufzeit von drei Jahren möglich.
  7. Förderungsfähig sind insbesondere: a) Personal- und Sachkostenerstattungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; b) Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und c) Investitionsaufwendungen für die für soziale Aufgaben eingesetzten abschreibungsfähigen Investitionsgüter.

 

 

 

 

 


CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn

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