Der Förderantrag
Allgemeine Hinweise
- Gefördert werden ausschließlich Projekte bzw. Institutionen im Erzbistum Paderborn.
- Es findet keine Förderung von Einzelpersonen statt.
- Empfänger der Stiftungsmittel sind: a) der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. und die Orts- und Kreiscaritasverbände im Erzbistum Paderborn; b) die anerkannten Fachverbände nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Caritasverbandes; c) die angeschlossenen Mitglieder des Caritasverbandes für das Erzbistum Paderborn e.V. und d) die caritativen Rechtsträger in der Erzdiözese Paderborn.
- Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen haben, können nicht bezuschusst werden.
- Der Antragsteller hat Eigenmittel zur beantragten Maßnahme in angemessener Höhe aufzubringen.
- Eine Förderung ist maximal bis zu einer Laufzeit von drei Jahren möglich.
- Förderungsfähig sind insbesondere: a) Personal- und Sachkostenerstattungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; b) Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und c) Investitionsaufwendungen für die für soziale Aufgaben eingesetzten abschreibungsfähigen Investitionsgüter.




