Der Förderantrag

Die Antragsstellung

Hinweise zur Antragsstellung

Die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn nimmt keine Anträge, sondern nur Voranfragen entgegen, in der die Projektidee und ihre Finanzierung kurz zusammengefasst werden. Nach Prüfung der Anfrage erfolgt seitens der Stiftung entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben.

Eine Voranfrage muss zu den nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten Auskunft geben:

  1. Um wen handelt es sich bei dem Anfragenden? (Institution)
  2. Was ist der Gegenstand der Anfrage? (Bezeichnung und Beschreibung des Vorhabens) 
  3. Welche(s) Ziel(e) verfolgt das Vorhaben?
  4. Wie soll(en) das/die Ziel(e) erreicht werden? Wie kann ein langfristiger Erfolg gewährleistet werden?
  5. Welche möglichen oder bereits bestehenden Partner und Förderer können genannt werden?
  6. Von welchen Gesamtkosten geht die Vorkalkulation aus?
  7. Wie sollen die Gesamtkosten finanziert werden?
  8. Werden staatliche Fördermittel, Sozialleistungen oder zumutbare Entgelte in Anspruch genommen?
  9. Welche anteilige Förderung durch die Stiftung stellen Sie sich vor? 
  10. Ist das geplante Vorhaben gemeinnützig? 
  11. In welchem Zeitraum soll das Vorhaben durchgeführt werden? 

Eine Voranfrage sollte insgesamt zwei DinA4 Seiten nicht überschreiten und ist an folgende Anschrift zu richten: CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn, z.H. Herrn Dr. Dirk Lenschen, Am Stadelhof 15, 33098 Paderborn.


CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn

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