Erben + Vererben
Die gesetzliche Erbfolge
Ist kein Testament vorhanden, steht dem überlebenden Ehepartner die eine Hälfte des Vermögens zu, die andere Hälfte den Kindern. Falls diese bereits verstorben sind, geht ihr Anspruch auf die Enkel beziehungsweise in deren Nachfolge auf die Urenkel über (so genannte "Erben erster Ordnung").
Wenn es keine Erben erster Ordnung gibt, fallen dem überlebenden Ehegatten drei Viertel des Nachlasses zu. Der Rest des Vermögens wird unter den Erben zweiter Ordnung (Eltern des Erblassers, seine Geschwister bzw. deren Kinder) oder - wenn diese nicht vorhanden - unter den Erben dritter Ordnung (Großeltern des Erblassers, deren Abkömmlinge) verteilt.
Angeführt von den Urgroßeltern und deren Nachkommen, sind auch noch Erben vierter und weiterer Ordnung möglich. Erst wenn auch mit Hilfe dieser entfernten Verzweigungen keine Erben gefunden werden können, geht das Vermögen in die Hände des Staates.




