Steuervorteile
Die Förderung von gemeinnützigen Stiftungen wird vom Gesetzgeber mit einer Reihe von Steuervergünstigungen unterstützt. Die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn ist wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit. Das bedeutet:
- Als Privatperson können Sie für Zuwendungen an die CaritasStiftung jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.
- Bei Unternehmensspenden können bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Bei Zuwendungen eines geerbten Vermögens an die Stiftung entfällt die Erbschaftssteuer.
- Rückwirkend ab 01.01.2007 können bei Zustiftungen in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug gilt auch für Zustiftungen, die erst nach Ablauf des Gründungsjahres erfolgen.




