Treuhandstiftungen
Was ist eine Treuhandstiftung?
Unter dem Dach der CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn können Privatpersonen, aber auch juristische Personen, wie zum Beispiel ein Ortscaritasverband, ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro eine eigene Stiftung gründen. Bei dieser Art von Stiftung handelt es sich um eine treuhänderische Stiftung, die von der CaritasStiftung verwaltet wird.
Treuhandstiftungen werden auch unselbständige Stiftungen genannt, weil sie keine juristische Person sind. Sie bieten aber alle Vorzüge einer Stiftung.
Die Vorteile der Treuhandstiftung:
- unbürokratische und schnelle Errichtung
- kein eigener Verwaltungsaufwand, da die Verwaltung durch den Treuhänder erfolgt
- transparente Anlage und Ertragsermittlung durch eigene Konten
- ständige Kontrollmöglichkeit durch einen eigenen Beirat
- nachhaltiges und modernes Fundraising-Instrument
Falls Sie an der Gründung einer Treuhandstiftung unter dem Dach der CaritasStiftung interessiert sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind gern bereit, Sie in allen Fragen einer Stiftungsgründung zu beraten.




